Anmeldeformular VDP
Voraussetzungen
Ordentliches Mitglied kann jeder Podologe/In bzw. Medizinische/r Fußpfleger/In gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) werden.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der jeweilige Landesvorstand. Dem Antrag auf Mitgliedschaft sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe/In bzw. Medizinische/r Fußpfleger/In gem. § 1 PodG
- Beruflicher Lebenslauf
- Passfoto
Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen an Ihren zuständigen Landesverband.
Fördernde Mitglieder können Schüler werden, die sich in der Ausbildung zum Podologen befinden. Schüler bekommen Sonderkonditionen. Bitte fragen Sie hierzu in Ihrem zuständigen Landesverband nach.
Über die Aufnahme als Förderndes Mitglied entscheidet der jeweilige Landesvorstand. Dem Antrag auf Mitgliedschaft sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Podologie, dass Sie sich zum Antragszeitpunkt in Ausbildung befinden und wann die Ausbildung voraussichtlich abgeschlossen wird
- Beruflicher Lebenslauf
- Passfoto
Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Fördernde Mitglieder können weiterhin Personen werden, die glaubhaft machen können, dass Sie die Interessen und Ziele des VDP vertreten. Firmen können ebenfalls Förderndes Mitglied werden.
Über die Aufnahme als Förderndes Mitglied entscheidet der jeweilige Landesvorstand. Dem Antrag auf Mitgliedschaft sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Glaubhaftmachung, dass die Interessen und Ziele des VDP vertreten werden
- Beruflicher Lebenslauf (entfällt bei Firmen)
- Passfoto (entfällt bei Firmen)
Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.