Allgemeine Rahmenempfehlungen
Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln gemäß § 125 Abs. 1 SGB V für den Bereich
Podologische Therapie
in der Fassung vom 01.04.2010
zwischen
dem GKV-Spitzenverband
und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene im Bereich der Podologischen Therapie
Verband Deutscher Podologen e. V. (VDP)
Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e. V. (ZFD)
Präambel
§ 1 Gegenstand der Rahmenempfehlungen
Allgemeine Grundsätze
§ 2 Heilmittel
§ 3 Ziel der Heilmittelbehandlung
§ 4 Leistungsgrundlagen
§ 5 Abgabe von Heilmitteln
§ 6 Wahl des Heilmittelerbringers
§ 7 Datenschutz
Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
§ 8 Inhalt, Umfang und Häufigkeit der Heilmittel
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
§ 9 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualität der Behandlung - Strukturqualität
§ 10 Strukturqualität
§ 11 Organisatorische Voraussetzungen
§ 12 Personelle Voraussetzungen
§ 13 Vertretung
§ 14 Prozessqualität
Qualität der Behandlungsergebnisse - Ergebnisqualität
§ 15 Ergebnisqualität
§ 16 Aufbewahrungsfrist
Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
§ 17 Inhalt und Umfang der Kooperation
§ 18 Verordnung
Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
§ 19 Wirtschaftlichkeit
§ 20 Wirtschaftlichkeitsprüfung
Vorgaben für Vergütungsstrukturen
§ 21 Allgemeine Grundsätze
§ 22 Vergütungsformen
§ 23 Vertragsausschuss
§ 24 Vertragsverstöße/Regressverfahren
§ 25 Inkrafttreten/Kündigung
§ 26 Salvatorische Klausel
§ 27 Gerichtsstand
Anlage 1: Leistungsbeschreibung Podologische Therapie
Anlage 2: Fortbildung im Bereich Podologische Therapie




