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Der Gesetzgeber öffnet durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) die Möglichkeit, eine wirtschaftliche Verbesserung der Einkommenssituation durch Aussetzung der Grundlohnrate über zunächst 3 Jahre für die Heilmittelerbringer zu erzielen.

Das mittlere Entgelt (Median) für angestellte Podologen liegt lt. Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bei € 1604,00 im Monat. Das „Gehalt“ eines selbständigen Podologen liegt laut unseren Kosten-Leistungs-Rechnungen, die zwar individuell differieren können aber im Kontext unsere Einkommenssituation reflektieren, unter dem durchschnittlichen Nettomonatsverdienst aller Arbeitnehmer, das sich auf € 1840,00 beläuft (Quelle: statista)

Der Verband Deutscher Podologen sieht derzeit die Höhe einer leistungsgerechten Kassenvergütung für die podologische Komplexbehandlung bei € 40,00 und strebt diese Vergütung sowohl für West- und auch Ostdeutschland innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens in einem entsprechenden 3-Jahresplan an.

VERBAND DEUTSCHER PODOLOGEN

Erste Auswirkungen bei den Vergütungsverhandlungen sind divergent. Die AOK Nordost beispielsweise hat die Podologische Komplexbehandlung um knapp 8% in einem 2-Stufenplan erhöht, das Angebot der IKK BaWü liegt bei 3,8% und wurde in dieser Form von uns abgelehnt.

Wir vertreten Ihre Interessen weiterhin.

 

 

 

 

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