Verordnungsfähigkeit Podologie
Die Podologische Therapie ist verordnungsfähig, wenn ein diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und/oder Angiopathie ohne Hautdefekt (Wagner-Stadium 0) vorliegt. Ziel ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut und Zehennägel.
Die Podologische Therapie umfasst das Abtragen bzw. Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen, das Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln sowie die Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen.
Die Maßnahmen sind im Einzelnen: