Die Messe TheraPro 2023 fand am von 03.-05. Februar 2023 statt. Nachlese 18. VDP-Qualitätskonferenz (Quako) lesen Sie hier.
Gesundheitsfachberufe fordern Schulgeldfreiheit ab 2023!
Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen? Ein untragbarer Zustand für die Schüler*innen in Baden-Württemberg. Mit einer Postkartenflut machen sie daher aktuell das Sozialministerium auf ihre Situation aufmerksam.
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PodoJournal-APP
Das Verbandsorgan des Verbandes Deutscher Podologen (VDP) e.V. ist das PodoJournal.
Zielgruppe dieser PodoJournal-App für Apple, Android und als Browserlösung sind Mitglieder, Podologen (m/w), Schüler und Studenten und interessierte Leser.
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The FIP Global Podiatry Summit 2024
Der internationale Podologiekongress der fip, der Fédération Internationale des Podologues, ist terminiert! Der Veranstaltungsort wird in Europa liegen, sodass die Anreise gut zu organisieren sein wird. Ein innovatives Konzept soll noch mehr nachhaltiges Wissen und Benefit für alle interessierten Podologinnen und Podologen generieren. Deutschland ist durch uns, den Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V, im Internationalen Podologieverband „fip“ vertreten.
Der Verband dient zur Profilierung und zum Schutz des Berufsstandes und strebt die Fortentwicklung des podologischen Berufsbildes an. Er fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Öffentlichtkeitsarbeit, die Sicherung gesetzlicher und wirtschaftlicher Grundlagen, die Qualitätssicherung sowie die Ausführung gesundheitspolitischer Aufgaben. Der Berufsverband vertritt den Berufsstand in Bundesangelegenheiten und ist zuständig für Bundesmantelverträge mit den Kostenträgern.


Vorteile einer Mitgliedschaft beim VDP
Netzwerkpartner/Kooperationen
Inhalt: Diagnosestellung Podo
Frage: Beim Diabetiker muss bei der Diagnose zwingend „Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie“ angegeben sein – wie ist das beim Neuropathiker? Muss dann in der Diagnose zwingend stehen: „neuropathisches Fußsyndrom mit Neuropathie“?
Inhalt: Bestätigung der Leistung
Frage: Auf der Rückseite der Verordnung muss der Leistungserbringer die erbrachte Leistung für den Versicherten verständlich darstellen: Muss der Leistungserbringer hier angeben, ob die große oder kleine Behandlung abgegeben wurde oder reicht die alleinige Angabe der Komplexleistung Podologie?