Die Messe TheraPro 2022 muss aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg abgesagt werden. Der nächste Termin wird der 03.-05. Februar 2023 sein.
Die 18. VDP-Qualitätskonferenz (Quako) wird somit in drei Webinaren stattfinden. Termine und Webinar-Programm können Sie hier nachlesen.
News & Wissenswertes
+++ Pressemitteilung +++ Reutlingen, Hamm, Kassel, Berlin, 15. Juni 2022: Podologinnen und Podologen können ab 1. Juli 2022 Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Lesen Sie hier mehr dazu
Pinnwand
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PodoJournal
Das Verbandsorgan des Verbandes Deutscher Podologen (VDP) e.V. ist das PodoJournal.
Zielgruppe dieser Fachzeitschrift sind Mitglieder, Podologen (m/w), Schüler und Studenten und interessierte Leser.
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FIP AGM 2022
FIP AGM 2022 will be held on the island of Malta from the 31st May till 1st June 2022. More details will be sent to all members in the coming weeks. We look forward to seeing you all in person on this beautiful Island. We would like to thank the Association of Podiatrists of Malta for helping us organise our AGM.
Der Verband dient zur Profilierung und zum Schutz des Berufsstandes und strebt die Fortentwicklung des podologischen Berufsbildes an. Er fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Öffentlichtkeitsarbeit, die Sicherung gesetzlicher und wirtschaftlicher Grundlagen, die Qualitätssicherung sowie die Ausführung gesundheitspolitischer Aufgaben. Der Berufsverband vertritt den Berufsstand in Bundesangelegenheiten und ist zuständig für Bundesmantelverträge mit den Kostenträgern.


Vorteile einer Mitgliedschaft beim VDP
Regelmäßige Rundmails mit interessanten berufs- oder gesundheitspolitischen Themen
Individualisierte Mitgliederbetreuung per Telefon, E-Mail und Internet
Exklusiver Mitgliederbereich auf www.verband-deutscher-podologen.de
Die monatliche Fachzeitschrift PODOjournal
Kostenlose mündliche Erstberatung durch unseren Justiziar
und vieles mehr…
Netzwerkpartner/Kooperationen
Inhalt: Diagnosestellung Podo
Frage: Beim Diabetiker muss bei der Diagnose zwingend „Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie“ angegeben sein – wie ist das beim Neuropathiker? Muss dann in der Diagnose zwingend stehen: „neuropathisches Fußsyndrom mit Neuropathie“?
Inhalt: Bestätigung der Leistung
Frage: Auf der Rückseite der Verordnung muss der Leistungserbringer die erbrachte Leistung für den Versicherten verständlich darstellen: Muss der Leistungserbringer hier angeben, ob die große oder kleine Behandlung abgegeben wurde oder reicht die alleinige Angabe der Komplexleistung Podologie?