image_pdfimage_print

Für die Abgabe von Heilmitteln benötigen die Therapeutinnen und Therapeuten in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie eine Zulassung, die gemäß § 124 Absatz 5 SGB V von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt wird.

Download

Unter www.gkv-heilmittel.de/zulassungen sind die Kontaktdaten und Ansprechpartner der zulassenden Stellen heilmittelbereichsbezogen in den einzelnen Bundesländern abrufbar.
Zulassende Stellen für Heilmittel nach § 124 Absatz 5 SGB V hier downloaden.

image_pdfimage_print