Der GKV-Spitzenverband informiert
Für die Abgabe von Heilmitteln benötigen die Therapeutinnen und Therapeuten in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie eine Zulassung, die gemäß § 124 Absatz 5 SGB V von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt wird.
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Download
Unter www.gkv-heilmittel.de/zulassungen sind die Kontaktdaten und Ansprechpartner der zulassenden Stellen heilmittelbereichsbezogen in den einzelnen Bundesländern abrufbar.
Zulassende Stellen für Heilmittel nach § 124 Absatz 5 SGB V hier downloaden.