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Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen bei der ambulanten Versorgung / Arztpraxis und weiterführende Empfehlungen für die podologische Praxis.

Die bisher vorliegenden Informationen zur Epidemiologie des SARS-CoV-2 zeigen, dass Übertragungen insbesondere bei engem (z.B. häuslichem oder medizinisch pflegerischem) ungeschütztem Kontakt zwischen Menschen vorkommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung vor allem über respiratorische Sekrete, in erster Linie Tröpfchen, etwa beim Husten und Niesen, sowie bei bestimmten medizinischen Maßnahmen, die mit Aerosolbildung einhergehen (z.B. der Bronchoskopie). Eine indirekte Übertragung, z.B. über Hände oder kontaminierte Oberflächen im klinischen Umfeld ist ebenfalls zu bedenken. Aus den bisher bekannten Daten und Erfahrungen mit anderen Coronaviren leiten sich Hygienemaßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen bei SARS und MERS ab, wie sie auch in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ dargestellt sind. Die bisher für SARS-CoV-2/COVID-19 bekannten Daten zur Virusätiologie und den Übertragungswegen legen allerdings in der frühen Phase der Infektion eine ausgeprägtere Beteiligung des oberen Respirationstraktes nahe. Ziel ist es, die Ausbreitung in Einrichtungen des Gesundheitswesens möglichst zu vermeiden.

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:

A) Konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens
B) Ambulante Versorgung / Arztpraxis Die präventiven Maßnahmen in der Praxis beruhen auf folgenden Prinzipien:
1. Organisatorische Aspekte der Lenkung von Patienten mit respiratorischen Symptomen vor Besuch der Praxis bzw. innerhalb der Praxis
2. Distanzierung von Patienten bei entsprechendem Verdacht (Unterbringung in einem separatem Bereich; Einhalten eines Abstandes von 1-2 m wann immer möglich)
3. Personal: Tragen von persönlicher Schutzausrüstung je nach Art und Umfang der Exposition. Bei Maßnahmen, die eine Freisetzung von Tröpfchen bzw. Aerosolen produzieren ist ein adäquater Atemschutz (FFP2) erforderlich.
4. Beobachtung des Gesundheitszustandes des Praxispersonals
Quelle: Robert Koch-Institut

Weiterführende Empfehlungen des VDP:

1) Bringen Sie vor Ihrem Praxiseingang ein Schild an, mit dem Hinweis, dass Patienten mit grippeähnlichen Symptomen nicht eintreten sollen. Dieses Schild könnte so aussehen:
2) Bitten Sie Ihre Patienten um Einhaltung der Husten- und Niesetikette in die Ellenbeuge
3) Bringen Sie am Eingang Ihrer Praxis eine Möglichkeit zur Händedesinfektion an und bitten Sie Ihre Patienten, diese Möglichkeit auch zu nutzen
4) Reinigen Sie spätestens stündlich alle Türklinken, Theke etc.
5) Stellen Sie sicher, dass im Wartebereich der geforderte Mindestabstand von min. 1,5 m sichergestellt wird
6) Prüfen Sie, ob die Hygienekette im Hausbesuch sichergestellt werden kann. Bieten Sie sonst Ihren Patienten einen zeitgleichen Termin in Ihrer Praxis an.
7) Schützen Sie sich selbst durch dauerhaftem Tragen von Mundschutz, Handschuhen und (Schutz-)Brille (Mundschutz und Handschuhe müssen natürlich regelmäßig gewechselt werden)
8) Dokumentieren Sie alle Absagen und Praxisausfälle, die Sie aufgrund SARS-CoV-2/COVID-19 erhalten
9) Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt bei Lieferengpässen von Desinfektionsmitteln und Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Mundschutz,…), ob das Gesundheitsamt Ihnen bei der Neubeschaffung behilflich sein kann. Sollte das Gesundheitsamt Ihnen während des Lieferengpasses die Praxis schließen – lassen Sie sich diese Maßnahme schriftlich geben!

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