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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr angepasst.

Sie erklären damit ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen.

 

Ziel ist es, die Heilmittel-Versorgung auch in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.

  • Die Erbringung der Therapie kann flexibler gestaltet und unnötige Arztkontakte sollen vermieden werden. Dazu bleiben einige Vorgaben der Heilmittelrichtlinien ausgesetzt und Therapeut und Patient können z.B. später mit der Behandlung beginnen und auch längere Unterbrechungsfristen vereinbaren, ohne das neue Verordnungen ausgestellt werden müssen. Zudem können die Heilmittelerbringer einige notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vom Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben selbst vornehmen.
  • Die Behandlung kann nun in vielen Heilmittelbereichen auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung erbracht werden, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist.
  • Zudem wird eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ermöglicht und alle Verordnungen können zeitnah – also auch mehr als einmal pro Monat – abgerechnet werden.

 

Die aktuellen Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 vom 18.03.2020, 18 Uhr sind als Anlage beigefügt und ersetzen die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr.

Für Rückfragen stehen die Krankenkassen, Verbände der Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband gerne zur Verfügung.

 

Bleiben Sie gesund.

 

 

 

 

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