Erstes Bundesland ruft Heilmittelerbringer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur pflegerischen Unterstützungskraft in Einrichtungen der Pflege auf.
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz hat heute Angehörige der Gesundheitsberufe in Rheinland-Pfalz angeschrieben. Aufgrund der derzeitigen Beschränkung der Behandlungen in den Praxen der Heilmittelerbringer auf das medizinisch Notwendige wird davon ausgegangen, dass Personalressourcen in den Praxen frei werden. Eswird daher darum gebeten, ob während der Corona-Krise diese Personalressourcen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als pflegerische Unterstützungskraft in den Einrichtungen der Pflege im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung genutzt werden könnten.
Quelle: Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vom 30.03.2020