Hybrid-Seminar zu §125 SGB V mit GKV-Experte Florian Rott
Einladung zum Hybrid-Seminar: Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V
Der Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V bildet eine zentrale Grundlage für die Abrechnung und Durchführung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
In unserem Seminar erhalten Sie praxisnahe Informationen und Antworten zu folgenden Themen:
- den Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V richtig interpretieren
- notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung
- zulässige Änderungen an der Verordnung
- Pflichten als Praxisinhaber*in oder fachliche Leitung gemäß Vertrag
- Rechte in Bezug auf Patienten-Compliance
- Abrechnung der Nagelspangenbehandlung ab 1. Oktober 2025
- Voraussetzungen für eine Kassenzulassung
Seminardetails
📅 Datum: 2. Oktober 2025
🕙 Uhrzeit: 10:00 Uhr – ca. 16:00 Uhr
📍 Ort: Mövenpick Airport Hotel, Stuttgart
🎤 Referent: Florian Rott, GKV-Spitzenverband
💰 Teilnahmegebühr: 150 €
🎓 Schüler: Online-Teilnahme / per ZOOM / kostenlos
Online-Anmeldung, auswählbar ob Online oder Präsenz:
Zahlungsinformationen
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis spätestens 2. Oktober 2025 unter dem Verwendungszweck „Vertrag“ auf folgendes Konto:
VR-Bank Passau
IBAN: DE38 7409 0000 0006 6162 16
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich oder online bei unserem Seminar willkommen zu heißen!
Der Bundesvorstand


