GBA-Beschluss: Verordnungsfähigkeit der Podologischen Therapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA hat in seiner Sitzung am 17.05.18 den Beschluss gefasst, das Beratungsverfahren – Überprüfung und Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologen Therapie, einzuleiten.

Gegenstand der Überprüfung ist die Verordnungsfähigkeit der Podologischen Therapie für dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbare funktionelle/strukturelle Schädigungen der Haut- und der Zehennägel bei entsprechend nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße sowei den daraus resultierenden vergleichbaren Gefährdungen für unumkehrbare Folgeschäden der Füße. Der Zeitplan stellt sich folgendermaßen dar:

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Der Zeitplan stellt sich folgendermaßen dar:

  • Februar 2018 – Antrag der Patientenvertretung
  • Mai 2018 – Einleitung Beratungsverfahren und Beauftragung des UA VL (Unterausschuss Veranlasste Leistungen)
  • Beratungszeit maximal 31 Monate
  • Dezember 2020 Einleitung Stellungsnahmeverfahren
  • Mai 2021 – Beschluss

Weitere Infos findet Sie unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3349/