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In den letzten Tagen haben uns viele besorgte Anrufe von VDP-Mitgliedern aus Bayern erreicht. Grund dieses Anrufes war eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns an die niedergelassenen Ärzte, die eine Verordnung der Orthonyxie- oder Nagelspangen-Behandlung seit 01.07.2017 ausschließt.

Fakt ist, dass die Orthonyxiespangentherapie in der Podologischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung integriert ist und somit fester Bestandteil der podologischen Ausbildung ist. Fakt ist jedoch leider auch, dass trotz bereits mehrfachen Bemühungen seitens des VDP’s eine Aufnahme in den Heil- und Hilfmittelkatalog bislang nicht gelungen ist.

Im vorliegenden Fall lassen wir die uns vorliegende Information der KVB derzeit juristisch prüfen. Parallel hierzu haben wir auch auf politischer Ebene Kontakt aufgenommen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

 

 

 

 

 

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