Liebe Mitglieder, nachdem wir bereits einige Anrufe erhalten haben hier nochmals eine Information zur Gültigkeit der Preise:
Die neuen Preise gelten bundesweit ab 01.07.2019! Dadurch, dass die alten Rahmenverträge noch in Kraft sind, gelten die Rahmenbedingungen weiter wie bisher.
Dies bedeutet, dass wenn beispielsweise bisher bei einer Kasse der Behandlungsbeginn nach dem 30.06.2019 für eine Verordnung ausschlaggebend gewesen wäre dies auch weiterhin so ist. ODER wenn bisher bei einer Kasse das Ausstellungsdatum je Verordnung relevant war – ist dies auch weiterhin so! Es wird zu diesem Punkt erst eine einheitliche Regelung mit dem neuen Rahmenvertrag zum 01.07.2020 geben! Äquivalent gilt dies für die Abrechnung der Hausbesuche. Es sind die Ziffern zu verwenden, die bislang für die jeweilige Kasse Gültigkeit haben. Lediglich bei den Preisen orientieren Sie sich bitte an der neuen Preistabelle.
.reading-box-container-1 .element-bottomshadow:before,.reading-box-container-1 .element-bottomshadow:after{opacity:0.7;}
Terminvorschau
Die Abrechnungsziffern (78001 | 78002 | 78003 | 78004 | 78005 | 78006 | 79901 | 79902 | 79907 | 79933 | 79933) bitte wie gewohnt verwenden. Wir haben Ihnen die Originaltabelle des GKV-Spitzenverbandes weitergeleitet. Die dortige Bezeichnung entspricht den Ihnen bekannten vorgenannten Ziffern (= Bsp. X8001 = 78001 | X8002 = 78002 | X8003 = 78003 usw.).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.