Lieferengpässe bei Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln für podologische Praxen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Anlass unseres heutigen Schreibens sind verzweifelte Anrufe unserer Mitglieder, welche aufgrund
der Corona‐Epidemie von Lieferengpässen bei Bestellungen von Schutzausrüstung und
Desinfektionsmitteln berichten…

Podologische Praxen sind Bestandteil des Gesundheitssystems und leisten einen wichtigen Beitrag
zur Versorgung der Patienten, insbesondere mit erhöhtem Risiko für Folgeerkrankungen. Sie
unterliegen in der Ausübung ihrer Tätigkeit den strengen Hygiene‐Richtlinien des Robert‐Koch‐
Instituts, dem Infektionsschutzgesetz, dem Medizinproduktegesetz und der
Medizinproduktebetreiberverordnung. Zudem haben podologische Praxen mit Kassenzulassung
einen Versorgungsauftrag im System der gesetzlichen Krankenkassen und sind verpflichtet, diesen
umzusetzen.
Im Gegensatz zu podologischen Praxen werden von den vorgenannten Regelungen auf Körperpflege
und Ästhetik beschränkte Einrichtungen, bspw. Kosmetik‐, Nageldesign ‐ und Fußpflegestudios, nicht
umfasst.
Für den Fall, dass podologische Praxen ihre Hygienemaßnahmen mangels Schutzausrüstung und
Desinfektionsmitteln nicht mehr aufrechterhalten können, müssen diese ohne Anspruch auf Ersatzoder
Ausgleichsleistungen schließen.
Es ist für uns verständlich, dass auch Sie sich in dieser Ausnahmesituation mit Produktions‐ und
Lieferschwierigkeiten auseinandersetzen müssen. Wir, die drei maßgeblichen Podologieverbände,
möchten Sie dennoch höflich bitten, zur Aufrechterhaltung der Versorgung die Bestellungen von
podologischen Praxen, ggf. auch rationiert, gegenüber nicht im Gesundheitswesen angegliederten
Einrichtungen vorrangig zu berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Bundesverband für Podologie e.V.
Jeannette Polster

Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V.
Volker Pfersich
1. Vorsitzende

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Ruth Trenkler
1. Bundesvorsitzender Präsidentin