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Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind auch zahlreiche Änderungen im Heilmittelbereich verbunden.

Unter anderem wird es bundeseinheitliche Preise für die jeweilligen Heilmittelbereiche ab 01.07.2019 geben.

Die neuen Vergütungen können dann für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen der erste Behandlungstag nach dem 30. Juni 2019 stattfinden wird.

Nachfolgend nochmals alle wichtigen Termine aus dem TSVG zur Übersicht:

01.07.2019 – Neue bundeseinheitlichen Höchstpreise treten in Kraft (gelten mindestens bis 30.06.2020)

15.11.2019 – GKV-Spitzenverband und maßgebliche Heilmittelverbände müssen bis zu diesem Zeitpunkt eine gemeinsame Schiedstelle gebildet haben

01.07.2020 – Neuer Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Heilmittelverbänden (inkl. Preisvereinbarung) muss in Kraft treten

01.11.2020 – Vertrag „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung muss geschlossen sein (Blankoverordnung – hierbei bestimmt der Leistungserbringer selbst für bestimmte Indikationen die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten)

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