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Gesundheitsfachberufe fordern Schulgeldfreiheit ab 2023!
Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen? Ein untragbarer Zustand für die Schüler*innen in Baden-Württemberg. Mit einer Postkartenflut machen sie daher aktuell das Sozialministerium auf ihre Situation aufmerksam.
Pinnwand
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Das Verbandsorgan des Verbandes Deutscher Podologen (VDP) e.V. ist das PodoJournal.
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Rückblick auf den Global Podiatry Summit 2024: Damit die Welt gut zu Fuß bleibt
Wenn wir auf den Global Podiatry Summit 2024 in Reykjavik zurückblicken, wird deutlich, dass diese Veranstaltung neue Rückblick auf den Global Podiatry Summit 2024: Damit die Welt gut zu Fuß bleibt.
Hier lesen Sie die Nachlese
Der Verband dient zur Profilierung und zum Schutz des Berufsstandes und strebt die Fortentwicklung des podologischen Berufsbildes an. Er fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Öffentlichtkeitsarbeit, die Sicherung gesetzlicher und wirtschaftlicher Grundlagen, die Qualitätssicherung sowie die Ausführung gesundheitspolitischer Aufgaben. Der Berufsverband vertritt den Berufsstand in Bundesangelegenheiten und ist zuständig für Bundesmantelverträge mit den Kostenträgern.
Wir engagieren uns in der politischen Meinungsbildung und wir vertreten unsere Position deutlich und nachhaltig. Wir wollen – auch im Konsens mit unseren Netzwerkpartnern – Ergebnisse und Lösungen erzielen, die für unsere Mitglieder vorteilhaft sind.
Wir stehen für eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsfelder Podologie und Fußpflege! Ordentliche Mitglieder können nur Podologinnen und Podologen nach PodG § 1 werden. Wir fördern die (berufsbegleitende) Akademisierung des Berufsstandes und die Forschung und Wissenschaft und begleiten unsere Mitglieder bei allen hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Vorteile einer Mitgliedschaft beim VDP
Netzwerkpartner/Kooperationen
Inhalt: Diagnosestellung Podo
Frage: Beim Diabetiker muss bei der Diagnose zwingend „Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie“ angegeben sein – wie ist das beim Neuropathiker? Muss dann in der Diagnose zwingend stehen: „neuropathisches Fußsyndrom mit Neuropathie“?
Inhalt: Bestätigung der Leistung
Frage: Auf der Rückseite der Verordnung muss der Leistungserbringer die erbrachte Leistung für den Versicherten verständlich darstellen: Muss der Leistungserbringer hier angeben, ob die große oder kleine Behandlung abgegeben wurde oder reicht die alleinige Angabe der Komplexleistung Podologie?