20. Juni 2023:
Die Preise für podologische Leistungen werden deutlich erhöht. Die Vergütung steigt um insgesamt 12,7 Prozent. Darauf haben sich der GKV Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt.
Höhere Preise ab 1. Juli 2023
Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 kommt die erste Anpassung um rund 7 Prozent. Nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli 2024 eine weitere Steigerung um rund 5 Prozent. Auf das größte Plus konnten sich die Vertragspartner bei den Hausbesuchen einigen: deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,40 Prozent. Eingeflossen sind unter anderem die Entwicklung des TVÖD, der Gewerbemieten und der Inflation.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern der Podologie weitergeht. Das Ergebnis ist eine großzügige Anhebung der Vergütung, die Podologinnen und Podologen auch längerfristig ein auskömmliches Einkommen ermöglicht.“
Volker Pfersich, 1. VDP-Bundesvorstand: „Dieses Verhandlungsergebnis markiert ein weiteres Puzzlestück in der Vergütungsentwicklung der Podologie für kassenzugelassene Praxen.“
Nagelspangenbehandlung wird erweitert
Das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung wird erweitert und an die Versorgungsrealität angepasst. So gibt es ebenfalls ab 1. Juli 2023 die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“. Außerdem ist jetzt vertraglich festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Nagelspangenbehandlung wurde umfangreich überarbeitet – er enthält nun zahlreiche neue Details zu dieser podologischen Leistung.
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Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.
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