Am 01. November 2023 tritt eine Änderungsvereinbarung in der Podologie in Kraft

Leider hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen, daher nachfolgend nochmals die korrigierte Meldung:
Zum 1. November 2023 tritt eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen in der Podologie in Kraft.

Podologische Eingangsbefundung | Position 78040

Wann darf diese Position abgerechnet werden und was beinhaltet sie?

  • Bei Patienten, die ab dem 01.11.2023 erstmalig eine podologische Leistung der Diagnosegruppen DF, NF oder QF bei einem zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch nehmen, ist ohne gesonderte Verordnung eine podologische Eingangsbefundung durchzuführen.
  • Die Eingangsbefundung ist eine eigenständige vom Versicherten extra zu bestätigende podologische Leistung
  • Die Eingangsbefundung zählt nicht als extra Behandlungseinheit (BE) im Sinne der Heilmittelrichtlinie
    Beispiel für die Abrechnung:
    1. BE | Pos. 78010 oder 78020 + Pos. 78040
    2. BE | Pos. 78010 oder 78020 + Pos. 78030
    3. BE | Pos. 78010 oder 78020 + Pos. 78030
    usw.
    Hinweise:
    Die Position 78030 ist nicht zusätzlich zur Position 78040 abrechenbar!
    Bei der Dokumentation auf der Verordnungsrückseite muss die Pos. 78030 wie gewohnt nicht notiert werden. Diese Position ist lediglich für die Abrechnung relevant und darf da nicht vergessen werden!
  • Die Regelleistungszeit für die Eingangsbefundung liegt bei 20 Minuten und wird mit 20,79 € abzgl. eventuellem Eigenanteil (2,08 €) vergütet | ab 01.07.2024 mit 21,83 € (EA 2,18 €).

Leistungsinhalte Eingangsbefundung (78040) vs. Podol. Befundung (78030)

Eingangsbefundung (78040) Podologische Befundung (78030)
Sichtung und Berücksichtigung der patientenbezogenen Unterlagen
Erhebung der podologischen Anamnese
Podologische Befunderhebung mit podologischen Assessmentmethoden und Materialien (z.B. Sensibilitäts- und Funktionstests) ggf. Anwendung störungsspezifischer Screening- bzw. standardisierter Testverfahren

 

Prüfung der Verwendbarkeit vorhandener Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Schuhe) Kontrolle der Schuhe und ggf. Einlagen

 

Definieren der Therapieziele, Erstellen des Therapieplans Überprüfung der Therapieziele und ggf. Anpassung des Therapieplans unter Berücksichtigung des tagesaktuellen Befundes
Erstgespräch mit der Patientin oder dem Patienten, ggf. auch mit Angehörigen oder relevanten Bezugspersonen über die individuellen Therapieziele und den Therapieplan
Beratung und Aufklärung, Hinweise zur Mitwirkung und Selbstpflege
ggf. Abstimmung mit anderen Leistungserbringenden

Therapiebericht in der Diagnosegruppe UI2 | Position 78530

Auszug aus der Anlage 1b zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Podologie:

Für den Indikationsschlüssel UI2 ist jeweils vor Beginn sowie nach Abschluss der Nagelspangenbehandlung eine Fotodokumentation des betroffenen Nagels durchzuführen. Bei Verschlechterung des podologischen Befundes, vom Patienten angegebener Verstärkung der subjektiven Beschwerden oder Auftreten von Komplikationen ist unmittelbar eine zusätzliche Fotodokumentation durchzuführen.

Der hierfür erforderliche Aufwannd geht über den „normalen“ Umfang eines Therapieberichtes hinaus und wird ab 01.11.2023 gesondert vergütet.

Die Regelleistungszeit für den Therapiebericht bei UI2 liegt bei 15 Minuten und wird mit 15,59 € vergütet | ab 01.07.2024 mit 16,37 €

Leistungsinhalte Therapiebericht UI2

  • Versichertendaten und Verordnungsdatum
  • Diagnosegruppe
  • Podologischer Eingangsbefund und Therapiebedarf
  • Behandlungsinhalt und -verlauf
    – Adhärenz
    – ggf. Therapieprognose
  • Stand der Therapie, podologische Wundbeurteilung mit Fotodokumentation
  • Empfehlungen und Begründung zur Fortführung oder Beendigung der Nagelspangenbehandlung
  • Ggf. Abstimmung mit der verordnenden Ärztin oder dem verordneten Arzt über weitere therapeutische Maßnahmen
  • Übermittlung der Fotodokumentation an die verordnende Ärztin oder den verordneten Arzt

Den vollständigen Text können Sie unter www.gkv-heilmittel.de | für Heilmittelerbringer | Verträge Bereich Podologie nachlesen.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine eMail an info@verband-deutscher-podologen.de




Pressemitteilung – Neue GKV-Leistungen ab 1. November 2023

Neue GKV-Leistungen ab 1. November 2023

Hamm, Reutlingen, Kassel, 20. Oktober 2023: Zum 1. November 2023 werden für die podologische Therapie zwei neue abrechenbare Leistungen im System der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über podologische Leistungen hat das Unterschriftsverfahren zwischen den maßgeblichen Podologieverbänden und dem GKV Spitzenverband durchlaufen.

Das Spektrum der abrechnungsfähigen Leistungen erweitert sich um eine Eingangsbefundung in den Diagnosegruppen DF, NF sowie QF und trägt damit dem erhöhten Aufwand im Rahmen der Erstaufnahme Rechnung. Die für jeden Neupatienten und dessen Therapie unabdingbare Erstbefundung wurde bislang nicht gesondert vergütet.

Die zweite neue Position ist der mit einem erhöhten Aufwand verbundene Therapiebericht in der Diagnosegruppe UI 2. Insbesondere in den höhergradigen Krankheitsstadien gehört zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Podologiepraxis auch ein ausführliches Berichtswesen.

„In Anknüpfung an die seit 2020 erreichten Anpassungen zu einer leistungsgerechten Vergütung sind mit diesen Positionen zwei weitere Bausteine gesetzt worden. Damit geht ein lang gehegter Wunsch der Kolleginnen und Kollegen in Erfüllung.“ so Jeannette Polster, 1. Vorsitzende Bundesverband für Podologie e.V.

Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes am 02.01.2002 hat die Podologie nach fast 20 Jahren Fahrt aufgenommen und sich merklich weiterentwickelt:

Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

***

Pressekontakte:

Bundesverband für Podologie e.V.
Sachsenweg 9 59073 Hamm
E-Mail: service@bv-fuer-podologie.de

Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V.
Obere Wässere 3 – 7
72746 Reutlingen
E-Mail: info@verband-deutscher-podologen.de

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Wilhelmshöher Allee 258
34131 Kassel
E-Mail: info@podo-deutschland.de




International Podiatry Day 2023 – PODOLOGINNEN UND PODOLOGEN


International Podiatry Day 2023

 

  • Sind medizinische Fachkräfte, die sich auf die Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Erkrankungen des Fußes, des Knöchels und des Unterschenkels spezialisiert haben.
  • Sie sind in der podologischen Medizin ausgebildet, die sich auf die Struktur, Funktion und Gesundheit der unteren Extremitäten konzentriert.
  • Bieten eine umfassende Versorgung für ein breites Spektrum von Fußproblemen, einschließlich Verletzungen, Deformitäten, Infektionen und chronischen Erkrankungen.
  • Nutzen verschiedene Behandlungsmodalitäten wie Orthosen, Physiotherapie, Schuhempfehlungen, Medikamente und in einigen Fällen chirurgische Eingriffe.
  • Spielen eine entscheidende Rolle dabei, den Einzelnen dabei zu unterstützen eine optimale Fußgesundheit und Mobilität zu erlangen.
  • Sind die Spezialisten für die Vorbeugung und Behandlung diabetischer Fußkomplikationen, wodurch das Risiko von Geschwüren, Infektionen und Amputationen verringert wird.
  • Sind aktiv an Forschung und Lehre beteiligt und tragen zur Entwicklung von Therapieprotokollen und Behandlungsrichtlinien bei.
  • Beteiligen sich an der Ausbildung neuer PodologInnen und anderer medizinischer Fachkräfte.
  • Ausbildung und Ausbildungsdauer können variieren und liegen je nach Land und Bildungsprogramm typischerweise zwischen 4 und 8 Jahren.
  • Die höchste Ausbildungsstufe gibt es je nach politischen und juristischen Vorgaben und in einigen Ländern können sie den Status eines Podologie-Chirurgen und sogar eines akademischen Podologie-Professors erreichen.



International Podiatry Day 2023 – HYPERMOBILITÄT UND KNÖCHELVERSTAUCHUNGEN

Hypermobilität: Erhöhter Bewegungsumfang der Gelenke, verbunden mit einem höheren Risiko einer Verstauchung des Sprunggelenks

ROLLE DER PODOLOGEN

  • Diagnose und Beurteilung.
  • Maßgeschneiderte Orthesen zur Verbesserung von Stabilität und Funktion.
  • Bewegungstherapie zur Stärkung der Knöchelmuskulatur.
  • Versteifungsoptionen zur Risikominderung.

 

EVIDENZ FÜR PODOLOGISCHE INTERVENTIONEN

  • Maßgefertigte Orthosen reduzieren Knöchelverstauchungen bei Basketballspielern mit Hypermobilität (JAPMA).
  • Bewegungstherapie verbessert Gleichgewicht und Stabilität bei hypermobilen Personen mit Knöchelverstauchungen (Journal of Athletic Training).
  • Knöchelversteifung verringert das Risiko einer Knöchelverstauchung bei hypermobilen Sportlern (British Journal of Sports Medicine).

 

PODOLOGEN SPIELEN EINE ENTSCHEIDENDE ROLLE BEI DER BEHANDLUNG VON KNÖCHELVERSTAUCHUNGEN BEI PERSONEN MIT HYPERMOBILITÄT, INDEM SIE MASSGEFERTIGTE ORTHESEN, BEWEGUNGSTHERAPIE UND BANDAGEN ZUR VERBESSERUNG DER STABILITÄT EINSETZEN. SIE KÖNNEN DAS VERLETZUNGSRISIKO REDUZIEREN UND DIE ERKRANKUNG AUF DER GRUNDLAGE VON EVIDENZBASIERTEN INTERVENTIONEN EFFIZIENT BEHANDELN.

 

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International Podiatry Day 2023 – PLANTARFASZIITIS

ROLLE VON PODOLOGEN BEIM MANAGEMENT DES LAUFENS/GEHENS

ROLLE VON PODOLOGINNEN UND PODOLOGEN

  • Durchführung von biomechanischen Untersuchungen zur Feststellung von Ganganomalien und Problemen mit der Fußstruktur.
  • Analyse der Eignung von Schuhen und Empfehlung geeigneter Schuhe auf der Grundlage der individuellen Bedürfnisse.
  • Verschreibung von maßgefertigten Plantarorthosen, um Ungleichgewichte im Fuß zu korrigieren und die Ausrichtung und Stoßdämpfung zu verbessern.
  • Unterstützung bei der Vorbeugung von Verletzungen durch Ermittlung von Risikofaktoren und Entwicklung individueller Trainingsprogramme.
  • Diagnose und Behandlung von häufigen Lauf-/Walkingverletzungen mit verschiedenen Methoden.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens für eine umfassende Betreuung.

WENN SIE SICH BEIM LAUFEN ODER GEHEN VERLETZEN, SOLLTEN SIE EINEN PODOLOGEN AUFSUCHEN, UM EINE FACHKUNDIGE BEURTEILUNG, DIAGNOSE UND BEHANDLUNG ZU ERHALTEN, DIE AUF IHRE SPEZIELLEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN IST. EIN PODOLOGE KANN IHNEN DABEI HELFEN, IHRE FUßMECHANIK ZU VERBESSERN, PROBLEME MIT DEM SCHUHWERK ZU LÖSEN UND STRATEGIEN ZUR VERLETZUNGSVORBEUGUNG ZU ENTWICKELN, UM IHRE LAUF- ODER WALKINGLEISTUNG ZU OPTIMIEREN.

 

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International Podiatry Day 2023 – PLANTARFASZIITIS

PERIPHERE NEUROPATHIE

FERSENSCHMERZEN UND BEHANDLUNG

Eine Entzündung der Plantarfaszie verursacht Fersenschmerzen und Druckempfindlichkeit an der Unterseite des Fußes. Betroffen sind Menschen mittleren Alters, Übergewichtige, SportlerInnen und Menschen, die längere Zeit stehen.

URSACHEN

  • Probleme mit der Fußfunktion (Biomechanik), übermäßige Belastung, traumatische Verletzungen und schlecht sitzendes Schuhwerk.

DER BESUCH BEI EINEM PODOLOGEN IST WICHTIG FÜR EINE GENAUE DIAGNOSE, DIFFERENZIALDIAGNOSE, MAßGESCHNEIDERTE BEHANDLUNGEN UND EINE FACHKUNDIGE FUß- UND SPRUNGGELENKSTHERAPIE, UM DIE WIRKSAMKEIT OPTIMAL ZU GEWÄHRLEISTEN.

 

WIRKSAME THERAPIEN

  • Orthosen und Orthesen, Anpassung des Schuhwerks, entzündungshemmende Medikamente, Stoßwellentherapie und Wadenmuskel-Dehnübungen.
  • Akute Fälle sprechen in der Regel schneller an als chronische Fälle, und eine konservative Behandlung führt zu zuverlässigen Ergebnissen.

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International Podiatry Day 2023 – PERIPHERE NEUROPATHIE

PERIPHERE NEUROPATHIE

SO BETRIFFT SIE DEN FUSS

MERKMALE UND URSACHEN

  • Schädigung oder Funktionsstörung der peripheren Nerven außerhalb des Gehirns und des Rückenmarks.
  • Betroffen sind sensorische, motorische und autonome Nerven (Mononeuropathie oder Polyneuropathie).
  • Zu den Ursachen gehören chronische Krankheiten, Infektionen, Autoimmunerkrankungen, Toxine, Medikamente und Erbkrankheiten.

SYMPTOME UND AUSWIRKUNGEN AUF DEN FUß

  • Abnorme Empfindungen (Kribbeln, Taubheit, Pieken und Nadelstiche) in Händen, Armen, Füßen und Beinen.
  • Schmerzen, Muskelschwäche, Verlust des Schutzgefühls und autonome Dysfunktion.
  • Fußgeschwüre und -deformitäten, wie z. B. Hohlfuß/Pes cavus aufgrund des Verlusts des Schutzgefühls.

DER BESUCH EINES PODOLOGEN IST FÜR DIE FRÜHERKENNUNG, BEHANDLUNG UND VORBEUGUNG VON FUSSKOMPLIKATIONEN ENTSCHEIDEND WENN SIE AN EINER PERIPHEREN NEURPATHIE LEIDEN.BEHANDLUNG UND VORBEUGUNG VON FUSSKOMPLIKATIONEN, DIE MIT DIESER ERKRANKUNG EINHERGEHEN WERDEN ANGEBOTEN.

 

MANAGEMENT

  • Behandeln Sie die zugrundeliegenden Erkrankungen, setzen Sie u.U. Medikamente ab und lindern Sie die Beschwerden.
  • Physikalische Therapie für Muskelkraft und Mobilität.
  • Änderung der Lebensweise, z. B. Rauchentwöhnung oder Verzicht auf Alkohol.
  • PodologInnen erkennen Anzeichen durch Anamnese, Überprüfung der Symptome, Untersuchung und spezielle Tests.
  • Bei Bedarf Überweisung an Neurologen für weitere Untersuchungen.

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Leistungen werden deutlich höher vergütet

Die Preise für podologische Leistungen werden deutlich erhöht. Die Vergütung steigt um insgesamt 12,7 Prozent. Darauf haben sich der GKV Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt.

20. Juni 2023:

Die Preise für podologische Leistungen werden deutlich erhöht. Die Vergütung steigt um insgesamt 12,7 Prozent. Darauf haben sich der GKV Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt.

Höhere Preise ab 1. Juli 2023

Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 kommt die erste Anpassung um rund 7 Prozent. Nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli 2024 eine weitere Steigerung um rund 5 Prozent. Auf das größte Plus konnten sich die Vertragspartner bei den Hausbesuchen einigen: deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,40 Prozent. Eingeflossen sind unter anderem die Entwicklung des TVÖD, der Gewerbemieten und der Inflation.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern der Podologie weitergeht. Das Ergebnis ist eine großzügige Anhebung der Vergütung, die Podologinnen und Podologen auch längerfristig ein auskömmliches Einkommen ermöglicht.“

Volker Pfersich, 1. VDP-Bundesvorstand: „Dieses Verhandlungsergebnis markiert ein weiteres Puzzlestück in der Vergütungsentwicklung der Podologie für kassenzugelassene Praxen.“


Nagelspangenbehandlung wird erweitert
Das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung wird erweitert und an die Versorgungsrealität angepasst. So gibt es ebenfalls ab 1. Juli 2023 die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“. Außerdem ist jetzt vertraglich festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Nagelspangenbehandlung wurde umfangreich überarbeitet – er enthält nun zahlreiche neue Details zu dieser podologischen Leistung.

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Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

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Pressekontakte:

Bundesverband für Podologie e.V.
Sachsenweg 9
59073 Hamm
E-Mail: service@bv-fuer-podologie.de

Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V.
Obere Wässere 3 – 7
72746 Reutlingen
E-Mail: info@verband-deutscher-podologen.de

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Wilhelmshöher Allee 258
34131 Kassel
E-Mail: info@podo-deutschland.de

GKV-Spitzenverband
Helge Dickau
Tel.: 030 206288-4201
presse@gkv-spitzenverband.de




Erweiterung der Nagelspangenbehandlung

Neben der Erhöhung der Vergütungen zum 01.07.2023 wurde auch die Anlage 1b des Vertrages nach § 125 Abs. 1 SGB V angepasst. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Neuerungen.

Pro Spangenbehandlung eine Verordnung
§ 3a stellt nunmehr ganz klar dar, dass die Nagelspangenbehandlung eines einzelnen Zehennagels einen eigenen Verordnungsfall darstellt. Die Verordnung bezieht sich jeweils auf die Behandlung eines einzelnen Zehennagels.

Lokalisation
Ebenfalls im § 3a wird nunmehr klargestellt, dass die Lokalisation der Spange auf der Rückseite der Verordnung im Feld „Begründung“ durch den Leistungserbringer erfolgen muss. Künftig muss demnach unter Verwendung des Kürzels „U“ für Unguis und die Ziffer 1 bis 5 für den entsprechenden Zehennagel angegeben werden.
Beispiel: „U1 links“

Neue Position | Erstbefundung klein (78110)
Die Leistung „Erstbefundung“ kann einmalig zu Beginn einer Nagelspangenbehandlungsserie erfolgen. Eine Behandlungsserie bezieht sich stets auf einen einzelnen zu behandelnden Nagel und kann mehrere Verordnungen umfassen.

Die Erstbefundung umfasst neben der Anamnese und podologischen Befunderhebung die Aufklärung und Beratung über die Nagelspangenbehandlung sowie die Erstellung des Therapieplanes mit Definition des Therapieziels.

Soweit ein Patient bereits wegen anderer Leistungen (Podologische Behandlung oder andere Nagelspangenbehandlung) in Behandlung ist, ist die „Erstbefundung klein | 78110“ mit einer Regelleistungszeit von bis zu 20 Minuten abzugeben.

Ansonsten kann die Leistung „Erstbefundung groß | 78100“ abgegeben werden. Sie umfasst eine Regelleistungszeit von bis zu 45 Minuten.

Die Erbringung der „Erstbefundung groß | 78100“ ist auf eine einmalige Abgabe im Kalenderjahr beschränkt.

Beendigung der Behandlung nach der Erstbefundung
Mehrfach kam die Frage auf, ob eine Verordnung bereits nach der Erstbefundung abgerechnet werden kann, sofern während der Erstbefundung festgestellt wird, dass sich der Nagel nicht für eine Nagelspangenbehandlung eignet.

Die Therapie kann auch bereits nach der Erstbefundung nach Anlage 1b Teil 1 Ziffer 4.I.1 beendet werden, z.B. wenn sich im Rahmen der Erstbefundung ergibt, dass sich der Zehennagel nicht für eine Nagelspangenbehandlung eignet.

Der Leistungserbringer hat dies auf der Verordnungsrückseite im Feld „Begründung“ zu dokumentieren.

12-Wochen-Frist
Wir bitten um Beachtung, dass die Verordnung bei einer Unterbrechnung von 12 Kalenderwochen (Achtung: 12 Kalenderwochen entspricht nicht drei Monaten!), ihre Gültigkeit nach dem Tag der letzten Behandlung (bei Nagelspangenbehandlungen auch Kontrolltermin) verliert. Ein Kontrolltermin lässt also die 12-Wochen-Frist von neuem beginnen.

Die Anlage 1b zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V ist hier abrufbar und zum ausdrucken.




Preise für podologische Leistungen werden deutlich erhöht

Die Preise für podologische Leistungen werden deutlich erhöht. Die Vergütung steigt um insgesamt 12,7 Prozent. Darauf haben sich der GKV Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt.

Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 kommt die erste Anpassung um rund 7 Prozent. Nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli 2024 eine weitere Steigerung um rund 5 Prozent. Auf das größte Plus konnten sich die Vertragspartner bei den Hausbesuchen einigen: deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,40 Prozent. Eingeflossen sind unter anderem die Entwicklung des TVÖD, der Gewerbemieten und der Inflation.

Die Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V ist hier abrufbar und zum ausdrucken.

Desweiteren wurde das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung erweitert und der FAK angepasst. Hierüber informieren wir Sie in einer gesonderten Mail in den nächsten Tagen.