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Liebe Mitglieder, liebe Podologinnen und Podologen,
wie in unseren Medien berichtet, bereiten wir – die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelbranche – bereits jetzt heilmittelübergreifend die 2020 anstehenden bundesweiten Vertragsverhandlungen vor.

Dazu haben wir ein gemeinsames betriebswirtschaftliches Gutachten initiiert, welches insbesonde-re als Grundlage für die ersten Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dienen soll. Durchgeführt wird dieses Gutachten vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Günter Neubauer, dem ehemaligen Mitglied des Sachverständigenrats im Gesundheits-wesen, was die Unabhängigkeit und den wissenschaftlichen Anspruch des Gutachtens garantiert.

Mit diesem Gutachten möchten wir die aktuelle wirtschaftliche Situation und die notwendigen Bedarfe ambulanter Heilmittelpraxen durch Zahlen untermauern. Der Umfragebogen wird dabei in einen allgemeinen und einen heilmittelspezifischen Teil aufgegliedert.

Um auf eine breite Datenbasis zurückgreifen zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Anfang September 2019 werden wir Sie daher bitten, an einer anonymen Umfrage teilzunehmen.

Wichtig ist, dass viele Kolleginnen und Kollegen sich beteiligen! Nur mit einer breiten Datenbasis können wir optimal gerüstet in die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband eintreten.

Was können Sie heute schon tun? Um den Fragebogen bearbeiten zu können, benötigen Sie insbe-sondere Ihre Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. Ihre Überschussrechnung (Einnah-men-Ausgaben-Rechnung) für das Jahr 2018. Diese müssten Sie also bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen haben. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater, damit Ihnen die Zahlen rechtzeitig vorliegen! Die Anonymität Ihrer Daten bleibt selbstverständlich gewahrt. Kein Verband wird Zugriff auf die einzelnen Daten erhalten!

Darüber hinaus werden Sie in der Umfrage gefragt werden, welche Zeit Sie z. B. für die Vor- und Nachbereitung einer Behandlung sowie für administrative Tätigkeiten benötigen und welche Ausfallzeiten in Ihrer Praxis anfallen. Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist geregelt, dass insbesondere die Zeiten zur Vor- und Nachbereitung in den bevorstehenden Verhandlungen 2020 separat bepreist werden müssen. Je präziser Sie diese Fragen beantworten können, umso zielgenauer kann daher die anschließende Auswertung des IfG ausfallen und umso besser gerüstet gehen wir in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Achten Sie daher ab heute genau darauf, wieviel Zeit Sie für die einzelnen Schritte der Vor- und Nachbereitung benötigen und notieren Sie sich diese.

Unser Appell an Sie: Es geht um die zukünftige Vergütung in der ambulanten Praxis, also um die Zukunft der ambulanten Heilmittelbranche und damit auch um Ihre Zukunft!

 

Hinweis

Machen Sie mit und sagen Sie es weiter! Bereiten Sie sich vor und bitten Sie berufsangehörige Kolleginnen und Kollegen in ihrem Umfeld, sich zu beteiligen! Denn – alle Selbstständigen in der ambulanten Praxis können und sollten, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft, mitmachen. Nähere Informationen zur Teilnahme auf einem eigens für die Umfrage eingerichteten Internetportal werden wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn im September bekannt geben.
Vielen Dank für Ihren Einsatz!

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Ihrer VDP-Bundesgeschäftsstelle
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