image_pdfimage_print

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Dies hat eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland ergeben.

Wir bitten um Beachtung, dass der Praxisbetrieb nur dann aufrecht erhalten werden kann, solange die hygienischen Anforderungen erfüllt werden können. Bei Lieferengpässen von Desinfektionsmitteln, Schutzanzügen oder Atemmasken muss der Praxisbetrieb eingestellt werden.

Von der Durchführung von Hausbesuchen raten wir zum derzeitigen Zeitpunkt ab.

Weiteres Informationen:
www.bundesregierung.deppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppp

 

 

image_pdfimage_print