image_pdfimage_print

Am Mittwoch, den 01.09.2021, hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 24. November 2021 beschlossen. Die Arbeitsschutzverordnung tritt am 10. September 2021 in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Informationsverpflichtung

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Risiken einer SARS-CoV-2-Erkrankung zu informieren. Darüber hinaus besteht die Pflicht, die Beschäftigten über die Möglichkeiten einer Schutzimpfung zu informieren und ebenso den Betriebsarzt bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen. Arbeitgeber können künftig den Impf- oder Genesungsstatus, sofern ihm dieser bekannt ist, bei der Festlegung sowie Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen zum Infektionsschutz berücksichtigen – eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht. Der Arbeitgeber soll seine Mitarbeiter jedoch zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen.

Testangebotspflicht bleibt bestehen

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte. Arbeitnehmer müssen die Testangebote nicht wahrnehmen, ebenso wenig müssen sie Angaben über ihre Testergebnisse, ihren Impf- oder Genesungsstatus machen.

Eine Pflicht zur Dokumentation von Testergebnissen ist daher in der SARS-CoV-2-ArbSchVO nicht vorgesehen. Allerdings müssen Sie als Arbeitgeber die Nachweise über die Beschaffung der Tests und eventuelle Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten bis zum Ablauf des 24. November 2021 aufbewahren.

AHA+L-Regel weiterhin gültig

Die bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung gelten auch im Arbeitsleben weiterhin.

Die Verordnung finden Sie hier: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/dfEbdxYWIRMmmt7bn5z/content/dfEbdxYWIRMmmt7bn5z/BAnz%20AT%2009.09.2021%20V1.pdf?inline 

Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html 

 

image_pdfimage_print