+++ Eilmeldung +++ Eilmeldung +++

Gestern haben auch die zuständigen Gremien des GKV-Spitzenverbandes dem von den maßgeblichen Verbänden verhandelten Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung zugestimmt.

Endgültig rechtskräftig wird dieser zwar erst mit Zugang der von allen Parteien unterzeichneten Vertragsexemplare. Da es sich dabei aber nur um eine bloße Formalie handelt, steht einer Veröffentlichung der Vertragsinhalte seit heute nichts mehr im Wege. Sie finden den Vertrag nebst Anlagen im Mitgliederbereich. Eine frühere Information wäre unseriös gewesen, da, das wissen wir aus internen Quellen, der kassenseitige Gremienvorbehalt diesmal sehr ernst zu nehmen war.

Im Vorfeld wurde auf unterschiedlichen Kanälen viel über die Vertragsinhalte orakelt, da Halbwissen bekanntlich gefährlicher als gar kein Wissen ist, freuen wir uns jetzt 100% verlässlich über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren zu können. Verständlicherweise wird Ihr erster Blick zu den Preisen gehen. Im Vergleich zur früheren Hauptposition Nr. 78003 (podologische Komplexbehandlung) steigt die Vergütung für die neu geschaffene Position podologische Behandlung (groß) und unter Einbeziehung der neuen Position „Podologische Befundung“, die zusätzlich zu jeder (!) Behandlung abgerechnet werden kann, um 11,2 % (!). Die Vergütungsvereinbarung bindet uns bis zum 30.06.2021. Diese Vorgehensweise wurde bewusst gewählt und öffnet die Tür für weitere Vergütungssteigerungen ab dem 01.07.2021. Über diese werden wir berichten, sobald dies seriös möglich ist.