Gestern haben sich Bund und Länder wieder beraten und weitere Lockerungen beschlossen. Folgende Bundesländern haben sich bereits ganz klar dazu geäußert, dass ab kommenden Montag (4. Mai 2020) unter Einhaltung der besonderen Schutzmaßnahmen nicht nur Behandlungen bei dringender medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden dürfen.
Dies bedeutet, dass in der podologischen Praxis auch wieder Selbstzahler ohne ärztliche Anordnung behandelt werden dürfen:
=> Baden-Württemberg
=> Bayern
=> Mecklenburg-Vorpommern
=> Nordrhein-Westfalen
=> Saarland
=> Schleswig-Holstein
=> Thüringen
Die weiteren Bundesländern beraten sich erst morgen bzw. stellen erst morgen die aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung zur Verfügung. Bitte schauen Sie ggf. direkt auf der Website Ihres Bundeslandes nach.
Bitte achten Sie darauf, dass die Schutzmaßnahmen unbedingt eingehalten werden müssen. Bei evtl. Hausbesuchen müssen zusätzlich abwaschbare Einmal-Schutzanzüge getragen werden, die nach jedem Hausbesuch zu wechseln sind. Die Ordnungsämter überprüfen, ob die Bedingungen eingehalten werden.