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Gesundheitsfachberufe fordern Schulgeldfreiheit ab 2023!

Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen? Ein untragbarer Zustand für die Schüler*innen in Baden-Württemberg. Mit einer Postkartenflut machen sie daher aktuell das Sozialministerium auf ihre Situation aufmerksam. 

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Rückblick auf den Global Podiatry Summit 2024: Damit die Welt gut zu Fuß bleibt

Wenn wir auf den Global Podiatry Summit 2024 in Reykjavik zurückblicken, wird deutlich, dass diese Veranstaltung neue Rückblick auf den Global Podiatry Summit 2024: Damit die Welt gut zu Fuß bleibt.
Hier lesen Sie die Nachlese

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Netzwerkpartner/Kooperationen

Inhalt: Diagnosestellung Podo
Frage: Beim Diabetiker muss bei der Diagnose zwingend „Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie“ angegeben sein – wie ist das beim Neuropathiker? Muss dann in der Diagnose zwingend stehen: „neuropathisches Fußsyndrom mit Neuropathie“?

ANTWORT: Nein, es reicht, wenn die Neuropathie in der Diagnose oder per ICD-10 Code angegeben ist.

Inhalt: Bestätigung der Leistung
Frage: Auf der Rückseite der Verordnung muss der Leistungserbringer die erbrachte Leistung für den Versicherten verständlich darstellen: Muss der Leistungserbringer hier angeben, ob die große oder kleine Behandlung abgegeben wurde oder reicht die alleinige Angabe der Komplexleistung Podologie?

ANTWORT: JA! Auf der Rückseite der Verordnung muss vom Versicherten bestätigt werden, ob er die kleine oder große Behandlung erhalten hat. Es ist nicht ausreichend, dass der Leistungserbringer nur im Rahmen der Abrechnung unterscheidet, welche Leistung er abgegeben hat.