Die Ausbildung zum Podologen ist in Deutschland maßgeblich durch das Podologengesetz (PodG) und die Podologische Ausbildungs und Prüfungsverordnung (PodAPrV) geregelt. Es ist sowohl möglich die Ausbildung in zwei Jahren Vollzeit oder in drei bis max. vier Jahren Teilzeit zu belegen. Auch eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn bereits ein medizinischer Beruf erlernt wurde. Die Ausbildung folgt einem Lehrplan, der je nach Bundesland unterschiedlich aussehen kann. In der Ausbildung werden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermittelt, um die Absolventen auf den späteren Berufsalltag optimal vorzubereiten. Sowohl Kenntnisse in der Hygiene, der Krankheitslehre, der Anatomie, der Physiologie, der Psychologie, der physikalischen und podologischen Therapie und einigen weiteren Fächern werden hierbei vermittelt. Außerdem wird die Ausbildung von Praktika unterbrochen, im Rahmen derer podologische Praxen und auch ärztliche Tätigkeiten besucht und beobachtet werden. Auch hier arbeitet der VDP ständig an der Verbesserung der Ausbildung. Auch bei der Erstellung der PodAPrV haben wir als Verband mitgewirkt.

Als Unterstützung der Teilnehmer an den Ausbildungsgängen sind diese im VDP während der Ausbildung beitragsfrei. Durch die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung versuchen wir die Zahl der Podologen zu steigern, da die Zukunft der Podologie bereits in der Ausbildungsstätte gelegt wird.

Die Ausbildung erfolgt an Schulen der privaten Bildungsträger und unterscheidet sich hinsichtlich der Zeiten und der Kosten jeweils gering. Es gibt derzeit zwei Schulen in Deutschland an denen die Ausbildung kostenfrei ist (Leipzig und Saalfeld). Die Teilnahme an der Ausbildung kann über verschiedene Kostenträger bezuschusst werden.

Sollten Sie Interesse an der Ausbildung haben, können Sie sich direkt an die jeweiligen Ausbildungsstätten wenden.