Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Podologische Therapie

Ein korrektes und vollständiges Ausfüllen der Vordrucke ist unerlässlich. Diese „Ausfüllhilfe“ soll Sie unterstützen.
Sie können die Ausfüllhilfe komplett als Hand-Out für den Arzt hier als PDF-Datei downloaden.

Ausfüllhilfe Heimittelverordnung

1. Erstverordnung / Folgeverordnung
Zwingende Angabe von Erst- oder Folgeverordnung
Folgeverordnung: jede Verordnung nach einer Erstverordnung bei derselben Erkrankung (derselbe Regelfall).

2. Verordnung außerhalb des Regelfalls
Ist nicht anzukreuzen, da keine Gesamtverordnungsmenge festgelegt wurde. Jede Folgeverordnung erfolgt innerhalb des Regelfalls, setzt aber die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Fußbefundes voraus. Das Befundergebnis ist auf der Verordnung anzugeben.

3. Behandlungsbeginn spätestens am
Datum bitte angeben, wenn die Behandlung nicht innerhalb 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden soll, sonst bleibt das Feld frei.

4. Hausbesuch
Muss mit ja oder nein ausgefüllt werden. Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn er aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

5. Therapiebericht
Ja oder nein ankreuzen, je nachdem, ob ein Bericht des Therapeuten erwünscht ist.

6. Verordnungsmenge
Maximale Verordnungsmengen je Verordnungsblatt nach Heilmittel-Katalog beachten.
Nach Heilmittelkatalog sind für die

  • Erstverordnung: 3 Behandlungseinheiten pro Verordnung möglich
  • Folgeverordnung: 6 Behandlungseinheiten pro Verordnung möglich

7. Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
Angabe des Heilmittels. Verordnetes Heilmittel muss zum eingetragenen Indikationsschlüssel passen.
Auswahl der Heilmittel im Regelfall nach dem therapeutisch im Vordergrund stehenden Behandlungsziel:

  • Hornhautabtragung
  • Nagelbearbeitung
  • Podologische Komplexbehandlung, wenn die gleichzeitige Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung medizinisch notwendig ist.

8. Anzahl pro Woche
Der Heilmittel-Katalog gibt eine Frequenzempfehlung von ‚alle 4 bis 6 Wochen‘ an. Auf Muster 13 ist die Angabe der Frequenz als Anzahl pro Woche vorbelegt. Die Frequenz könnte deshalb wie folgt aussehen:

  • 1 x monatlich oder
  • alle 4 bis 6 Wochen oder
  • alle 6 Wochen

9. Indikationsschlüssel
Ist vollständig anzugeben. Er setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosegruppe und der Leitsymptomatik zusammen (DFa | DFb | DFc).

10. Diagnose mit Leitsymptomatik
Angabe der konkreten Diagnose einschließlich Therapieziel(en) nach Maßgabe des Heilmittel-Kataloges. Bitte die Leitsymptomatik immer patientenindividuell angeben, es sei denn, sie ergib sich bereits aus dem Indikationsschlüssel. Ggf. ergänzende Hinweise (z.B. Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen). Diagnosen nach dem Heilmittel-Katalog:

  • Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie
  • Diabetisches Fußsyndrom mit Angiopathie
  • Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie
  • Die Angabe des Wagner-Stadiums ist nicht erforderlich.

11. ICD-10-Code
Bitte geben Sie mindestens einen endstelligen therapierelevanten ICD-10-Code an. Als therapierelevant gelten ICD-10-Codes, die entweder das Diabetische Fußsyndrom und/oder die Diabetische Angiopathie und/oder die Diabetische Neuropathie deklarieren.