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Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seinem Schreiben vom 31. August 2021 an den GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass es keine weitere Fristverlängerung zur Abgabe der Anerkenntniserklärungen nach § 125 SGB V geben wird. Demnach endet die Frist zur Abgabe der Anerkenntniserklärungen am 30. September 2021.

Hintergrund:
Zum 01.01.2021 ist bundesweit ein neuer Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie in Kraft getreten. Dieser Vertrag muss von allen kassenzugelassenen Praxen anerkannt werden, damit die bestehende Kassenzulassung auch weiterhin bestehen bleibt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nicht-Einreichung der Anerkenntniserklärung Ihre Kassenzulassung zum 30.09.2021 verlieren!
Haben Sie Ihre Anerkenntniserklärung bereits eingereicht? Dann ist diese InfoMail für Sie gegenstandslos!

Wo finde ich die Anerkenntniserklärung?
Die Anerkenntniserklärung finden Sie unter folgendem Link:
Anerkenntniserklärung Formular

Wohin muss ich die Anerkenntniserklärung senden?
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste der zulassenden Stellen (ARGE Heilmittel):
Liste zulassender Stellen (ARGE Heilmittel)

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