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Der GKV-Spitzenverband hat am 22.05.2018 neue Zulassungsempfehlungen beschlossen, die zum 01.08.2018 in Kraft treten (wir berichteten).

Hinweis auf Übergangsregelung

Die neuen Zulassungsempfehlungen weichen bei den räumlichen Anforderungen an Podologiekabinen (neu: Behandlungsbereiche) von den bisherigen Empfehlungen ab. Es ist nicht auszuschließen, dass derzeit Praxen neu- oder umgebaut werden, die unter den neuen Anforderungen nicht mehr zulassungsfähig wären. Um hier keine unbilligen Härten entstehen zu lassen, gilt nachfolgende Übergangsregelung:

Praxen, die sich bereits vor dem 01.08.2018 im Neu- oder Umbau befunden haben und für die bis zum 31.12.2019 ein Zulassungsantrag gestellt wird, sollen auf Antrag nach den Raumanforderungen der bis zum 31.07.2018 geltenden Zulassungsempfehlungen bewertet werden.

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