Neue GKV-Leistungen ab 1. November 2023
Hamm, Reutlingen, Kassel, 20. Oktober 2023: Zum 1. November 2023 werden für die podologische Therapie zwei neue abrechenbare Leistungen im System der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über podologische Leistungen hat das Unterschriftsverfahren zwischen den maßgeblichen Podologieverbänden und dem GKV Spitzenverband durchlaufen.
Das Spektrum der abrechnungsfähigen Leistungen erweitert sich um eine Eingangsbefundung in den Diagnosegruppen DF, NF sowie QF und trägt damit dem erhöhten Aufwand im Rahmen der Erstaufnahme Rechnung. Die für jeden Neupatienten und dessen Therapie unabdingbare Erstbefundung wurde bislang nicht gesondert vergütet.
Die zweite neue Position ist der mit einem erhöhten Aufwand verbundene Therapiebericht in der Diagnosegruppe UI 2. Insbesondere in den höhergradigen Krankheitsstadien gehört zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Podologiepraxis auch ein ausführliches Berichtswesen.
„In Anknüpfung an die seit 2020 erreichten Anpassungen zu einer leistungsgerechten Vergütung sind mit diesen Positionen zwei weitere Bausteine gesetzt worden. Damit geht ein lang gehegter Wunsch der Kolleginnen und Kollegen in Erfüllung.“ so Jeannette Polster, 1. Vorsitzende Bundesverband für Podologie e.V.
Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes am 02.01.2002 hat die Podologie nach fast 20 Jahren Fahrt aufgenommen und sich merklich weiterentwickelt:
Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.
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Pressekontakte:
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