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Mit diesem Gesetz sind auch zahlreiche Änderungen im Heilmittelbereich verbunden. Unter anderem wird es bundeseinheitliche Preise für die jeweiligen Heilmittelbereiche ab 01.07.2019 geben, die wir Ihnen gerne in Anlage tabellarisch übermitteln.

Wir bitten zu beachten, dass die Rahmenverträge der einzelnen Krankenkassen bis 30.06.2020 in Kraft bleiben – ergo auch die unterschiedlichen Handhabungen – also bei den einen orientiert sich beispielsweise der Behandlungsbeginn am Ausstellungsdatum, bei den anderen am Behandlungsdatum. Auch die Hausbesuchspreise werden zwar höher, werden aber unterschiedlich abgerechnet werden müssen. Wir sind hier gerade noch in Abstimmungsgesprächen mit dem GKV-Spitzenverband, damit wir Ihnen die Preise, den Hausbesuch betreffend, übersichtlicher an die Hand geben können. Einen neuen einheitlichen Rahmenvertrag wird es erst zum 01.07.2020 geben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Ihrer VDP-Bundesgeschäftsstelle

 

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