Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin
Schon am 12. März 2019, haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor.
Nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten.
Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen Aufgabe ist es nun, die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle Verbände im gestrigen Treffen einstimmig beschlossen, fünf Arbeitsgruppen einzurichten und sehr kurzfristig in den nächsten Wochen z. B. zu den Themenbereichen Vergütung, Blankoverordnung, Zulassung und Schiedsstelle gemeinsame Beschlüsse vorzubereiten. Schon die erste Diskussion hat gezeigt, dass es breite Schnittmengen gibt. Je einheitlicher die Branche gegenüber dem GKV-Spitzenverband auftritt, desto durchsetzungsfähiger wird sie in den Verhandlungen sein.
Verbände nehmen die Verantwortung für die Branche sehr ernst
Insgesamt haben 28 Vertreter von DBA, dbs, dbl, DVE, IFK, SHV, QUETHEB, VDB, VDD, VDOE, VDP, VFED, VPT, ZFD und ZVK über die nächsten Schritte nach Inkrafttreten des TSVG beraten. In diesen Berufsverbänden sind mehr als 110.000 Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten als Mitglieder organisiert. Die Vertreter dieser Verbände sprechen damit für mehr als 95 % aller organisierten Heilmittelerbringer und sind zweifellos deren legitimer Vertreter gegenüber der Gesundheitspolitik und den Kostenträgern.
Pressemitteilung Heilmittelversorgung stärken – Arbeitsbedingungen verbessern
Mitte September hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein Eckpunktepapier vorgestellt. Aufgrund der vielen Rückmeldungen hierzu von den Verbänden und auch Therapeuten direkt hat Herr Spahn sein Eckpunktepapier „nachgebessert“. Hierin soll die Heilmittelversorgung nun in folgenden Punkten konkret verbessert werden:
- Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen
- Die Ausgangsbasis für ein neues Vertragssystem schaffen
- Verträge auf Bundesebene – gleiche Preise für gleiche Leistungen
- Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingen für alle
- Mehr Versorgungsverantwortung für Heilmittelerbringer
Die ursprünglich mit benannten Punkte „Schulgeldfreiheit“ und „Weniger Bürokratie für Therapeuten“ werden in der aktuellen Meldung des BMG nicht mehr benannt.
Als weiteres Vorgehen ist nun geplant, die vorgenannten Punkte mit im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), als sogenanntes „Omnibusgesetz“ mit zu verabschieden, so dass das Gesetz bereits zum 1. April 2019 in Kraft treten werden.
Die von Herrn Dr. Roy Kühne in seinem vorgestellten Sofortprogramm geforderten 28 % on top lassen sich laut Minister Spahn nicht finanzieren.
Aktuell liegt uns der Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vor. Hierin wurden die von uns geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken, den SHV als alleinigen Verhandlungspartner des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einzusetzen, aufgegriffen und die Verhandlungen des GKV mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene (wieder) vorgesehen. Einen Widerspruch der Formulierung in zwei Paragraphen mussten wir dennoch feststellen, was wir jedoch bereits mit Schreiben an Minister Spahn formuliert haben und auch hier auf gleichlautende Formulierung im Änderungsantrag hoffen.
Die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink vom Bündnis 90 / DIE GRÜNEN haben ebenfalls einen Antrag an den Bundestag gestellt, in dem sie bedarfsgerechte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherstellen wollen und therapeutische Berufe durch attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aufwerten möchten.
Sollte dem Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD stattgegeben werden, werden die Preise bereits im Jahr 2019 auf den höchsten vereinbarten Preis angehoben und die Grundlohnsummenbindung dauerhaft abgeschafft. Ferner sieht der Änderungsantrag vor, dass zukünftig in die Verhandlungen auch die Entwicklung der Personalkosten, die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis zu berücksichtigen sind. Dies würde auch die Vor- und Nachbearbeitung und die erforderliche Dokumentation und die Hygienekosten mit einschließen. Das wäre in Bezug auf die Vergütung schon einmal ein erster großer Schritt für eine leistungsgerechtere (noch nicht gerechte) Entlohnung unserer Therapeuten.
Wir bleiben für Sie auf jeden Fall am Ball und halten Sie auf dem Laufenden.
Lesen Sie hier das Anschreiben des Verband Deutscher Podologen e.V. an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als PDF-Datei!
Berufsgenossenschaft ändert Tarife für Praxisinhaber: Physio-, Ergotherapeuten und Podologen zahlen mehr, Logopäden weniger
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Inhaber von Heilmittelpraxen darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2019 neue Tarife gelten. Diese werden zur Folge haben, dass Inhaber von Physio-, Ergotherapie- und Podologie-Praxen zukünftig mehr Geld für den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft zahlen müssen. Dagegen wird der Versicherungsbeitrag für Stimm-, Sprech- und Sprachpraxen sinken.
Den Bescheid über die Änderung des Gefahrentarifs haben alle Heilmittelerbringer erhalten, die nach § 2 Nr. 9 SGB VIIpflichtversichert sind. Einig Praxisinhaber haben bereits dagegen Widerspruch eingelegt. Es gebe keine „Merkmale, die eine veränderte oder erhöhte Gefährdung meiner Person und meiner Mitarbeiter erkennen lassen“, heißt es beispielsweise in einem von mehreren Widerspruchsschreiben, die aktuell im Internet kursieren.
Lesen Sie hier mehr dazu!
Der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. hat seine Forderungen erneut an das Bundesgesundheitsministerium formuliert
Die Frage nach der Situation der Heilmittelerbringer ist in der Regierung angekommen. Der Bundesgesundheitsminister hat öffentliche Gespräche mit den Heilmittelverbänden angekündigt. Auch das Parlament ist nun mit der Thematik beschäftigt.
Dies, der Koalitionsvertrag und das Sofortprogramm von Dr. Roy Kühne haben wir zum Anlass genommen, unsere Forderungen erneut an das Bundesgesundheitsministerium zu formulieren.
Wir fordern:
- Leistungsgerechte Honorierung
- Abbau von bürokratischem Aufwand
- Direktzugang
- Zugriffsberechtigung auf behandlungsrelevante Gesundheitsdaten
- Gesetzliche Regelung bzgl. der irreführenden Werbung mit ‚Medizinische Fußpflege‘
- Modifizierung des Podologengesetzes
- Forschung und Wissenschaft
- Ausbildungsneuordnung
- Ausbildungsverlängerung
- Verschiedene Ausbildungsmodelle, um Fachkräftemangel entgegenzuwirken
- Schulgeldfreiheit
- Ausbildungsvergütung
- Erweiterung der Podologischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Festlegung einheitlicher Qualitätskriterien für Lehrkräfte
Wir legen in unseren Ausführung Wert darauf die Basis zu stärken, um zum einen dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und zum anderen um eine Abwanderung von Therapeuten zu vermeiden. Alle im VDP tätigen Funktionäre arbeiten ebenfalls an der Basis und wissen daher genau, wo die Probleme liegen. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden!
Weisungsbefugnis
Es ist wiederholt die Frage gestellt worden, ob ein sektoraler Heilpraktiker Podologie berechtigt ist, eine Überweisung an einen Podologen auszustellen. Das Podologengesetz spricht in § 3 nur davon, dass der Podologe „unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung“ medizinisch indizierte podologische Behandlung durchführt. Aus dem Heilpraktikergesetz ergibt sich aber, dass auch der Heilpraktiker die Heilkunde ausübt und deshalb solche Leistungen veranlassen kann. Wörtlich ist damit zwar nur der „volle“ Heilpraktiker gemeint. Dieselbe Befugnis hat aber auch der „sektorale“ Heilpraktiker, also derjenige Heilpraktiker, der die Heilkunde auf seinem „Sektor“ – hier also auf dem Sektor der Podologie- ausübt. Er kann auf diesem Gebiet Diagnosen und Indikationen stellen und er hat dann auch die daraus resultierende Kompetenz, eine podologische Therapie zu verordnen.
Weil aber das Heilpraktikergesetz nur das Berufsrecht des Heilpraktikers betrifft, hat es keine Auswirkungen auf das Leistungserbringerrecht, das im SGB V geregelt ist. Und das heißt bekanntlich, dass die GKV weder die Leistung des sektoralen Heilpraktikers noch die des Podologen als Überweisungsempfänger vergütet. Leistungserbringerrechtlich verbleibt es dabei, dass nur ärztlich verordnete Leistungen erstattet werden können, vorausgesetzt, das Heilmittel ist im Heilmittelkatalog enthalten.
Podologie: Fakten und Zahlen – ein Überblick
Faktenblatt Podologie des VDP zur Bundestagswahl 2017
Podologie: Fakten und Zahlen – ein Überblick
(Stand: September 2017)
- Podologie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist, sie von akuten Fußproblemen zu befreien und vor eventuellen Folgeschäden zu schützen. Hierbei dienen spezifische Therapietechniken und –verfahren, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Bewegungsfähigkeit und -freiheit im Alltag und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen (©)
- Podologinnen und Podologen arbeiten präventiv, therapeutisch und rehabilitativ am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß
- Von Podologie profitieren Menschen jeden Alters
- Es gibt ca. 16.000 tätige Podologinnen und Podologen in Deutschland
- Podologie ist bei Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms mit einer hieraus resultierenden Angio- oder Neuropathie ein verordnungsfähiges Heilmittel
- Die Krankenkassenvergütungssätze sind zu gering und nicht leistungsgerecht entlohnt
- Podologinnen und Podologen haben den höchsten zu erbringenden Hygieneaufwand aller Gesundheitsfachberufe
- Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2016 etwa 186.087.000 € für Podologie ausgegeben (Quelle: gkv-his.de). Tendenz steigend. Bei den Ausgaben gibt es starke regionale Schwankungen
- Trotz steigender Nachfrage und Inanspruchnahme von Podologie ist die Zahl derer, die den Beruf erlernen wollen, seit einigen Jahren rückläufig – Tendenz zunehmend
- Der VDP ist der Berufsverband, der ausschließlich die Interessen der Podologinnen und Podologen vertritt
- Der VDP hat die Chancen und Möglichkeiten des Fachheilpraktikers Podologie als Erstes erkannt und in vielen Bundesländern durchgesetzt
- Der VDP hat den Studiengang Podologie maßgeblich mitentwickelt und gefördert und somit den Weg der Akademisierung geöffnet
Stellungnahme des VDP zum Podologie-Assistenten
Der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. hat den Weg zur staatlich anerkannten Ausbildung in der Podologie maßgeblich mit gestaltet. Mit der staatlich geschützten Berufsbezeichnung „Podologe“ ist ein hohes Maß an beruflicher Qualifikation verbunden und der VDP sieht sich in einer besonderen Verantwortung dafür, dass der Wert dieser Berufsbezeichnung und damit des Berufsbildes erhalten bleibt.
Das Berufsbild des Podologie-Assistenten ist hingegen nicht staatlich geregelt, die Bezeichnung „Podologie-Assistent“ ist nicht staatlich geschützt, sie kann deshalb frei verwendet werden. Dementsprechend gibt es keine einheitliche Definition dieses Begriffs, vor allem ist nicht definiert, was der Podologie-Assistent tun soll bzw. tun darf. Sicher ist, dass ein Podologie-Assistent keine podologischen Leistungen erbringen darf, sofern und weil es sich dabei um Heilkunde handelt. Es gibt keine „Podologie light“, die der Podologe delegieren dürfte. Würde ein Podologie-Assistent gleichwohl medizinisch-fußpflegerische Leistungen erbringen, wäre dies seitens der Ordnungsämter zu untersagen.
Der VDP lehnt eine solche Praxis deshalb ebenso ab wie überhaupt die Verwendung der Bezeichnung „Podologie-Assistent“, da hiermit schlussendlich die Gefahr der Verwässerung der Bezeichnung „Podologe“ verbunden ist. Der VDP sieht auch keinen Bedarf für eine solche Berufsbezeichnung und erst recht keine Notwendigkeit für eine staatliche Regelung.
Der VDP ist das Sprachrohr der Podologinnen und Podologen und Interessensvertreter in allen berufsrechtlichen Belangen.
Wir wollen ein Höchstmaß an fachlicher Qualifikation und unterstützen alle hierfür geeignete Maßnahmen.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie arbeitet eng mit medizinisch-wissenschaftlichen Disziplinen zusammen.